Warum ich einen bekannten Händler zukünftig nicht mehr nutzen möchte
Ich halte mir die Möglichkeit offen, meine Meinung wieder zu ändern.
Doch zurück zum Thema:
Ich erstand ein Laptop Preis oberhalb von 1000,-Euro, wollte damit sowohl arbeiten, programmieren, als auch ab und an mal zocken.
Für letzteres musste ich feststellen, dass das nicht so funktionierte, wie ich mir das vorstellte. Das hing auch damit zusammen, dass ich keine
Maus nutze, weil ich das Teil meist einfach auf dem Sofa liegen habe.
Vor längerem habe ich einen Controller für den PC gekauft und das eine oder andere mal damit gespielt. Lange Rede kurzer Sinn, die vordere rechte USB Buchse ist bei einem Herausziehen zerbrochen.
Das hing damit zusammen, dass ich mal auf den Stecker trat und sich dieser verbog.
Wie auch immer, das Teil war nicht mehr funktionstüchtig.
Ich dachte also, ok Gewährleistung – eigenes Fehlverhalten – ich schick das Teil mal ein. Preis des Ersatzteils 0,57 € Problem … Laptop öffnen, altes ab und neues Bauteil wieder anlöten.
Gewährleistung wurde abgelehnt Dieser Vorgang dauerte mehr als 6 Wochen. Nun hätte ich gern gewusst, was mich das ersetzen kosten würde.
Die Antwort war ernüchternd. Ich sollte für die Erstellung eines Kostenvoranschlags 50-70 Euro bezahlen, welche bei Auftragserteilung verrechnet werden sollte.
Ein Service der begeistert !
Da war das letzte Laptop was ich bei dem Verein erstanden habe.
Warum ich einen bekannten Händler zukünftig nicht mehr nutzen möchte
Warum ich einen bekannten Händler zukünftig nicht mehr nutzen möchte
Die Dauer der Gewährleistungsreparatur muss „zumutbar“ sein. Bei „Saisonware“ geht man allgemein von maximal 14 Tagen aus. Ansonsten ist es eine Einzelfallfrage. Das Gesetz schweigt sich dazu aus.
Wenn man sich nicht einig wird, wird man Fristen setzen und ggf. vor Gericht gehen müssen.
Wie lange darf eine Reparatur dauern?
Es kommt immer auf die defekte Ware und den damit zusammenhängenden Aufwand der Reparatur an. In der Regel müssen Sie dem Händler bis zu zwei oder drei Wochen Zeit geben, damit dieser das defekte Produkt wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzen kann. Sehr lange Reparaturen von fünf oder sechs Wochen müssen Sie nicht hinnehmen.
Sollte das der Fall sein, so setzen Sie dem Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, per Einschreiben mit Rückschein eine Frist von einer Woche und verlangen die sofortige erfolgreiche Beendigung der Reparatur, und kündigen Sie im gleichen Schreiben an, dass Sie ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten werden. Schicken Sie diesen Brief nicht an die Reparaturwerkstatt oder den Hersteller der Ware, Ihr Ansprechpartner ist nur der Verkaufsladen, in dem Sie das Produkt gekauft haben.“
Quelle http://www.kanzlei-hollweck.de